Regierung von Oberbayern: Braucht der innere Heiler einen Heilpraktikerschein?
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Aktuell 6. Juni 2005:
Die Regierung von Oberbayern versucht durch Bußgeldbescheid die
Informationsverbreitung über die Erfolge der Synergetik-Therapie
im Internet zu stoppen: Damit werden wieder bewusst Grundrechte eingeschränkt.
Richter Jung verhängt ein Bussgeld von 500 Euro, wg. Verlinkung zu
www.gesundheitsforschung.info:
Er verweigert die Annahme eines Gutachtens der Uni Erlangen-Nürnberg.
Siehe www.heilpraktikergesetz.de
Wollen Sie mehr erfahren? Wir
haben darüber eine DVD erstellt: "Gesundheitspioniere, Pharisäer
und Schriftgelehrte" - 50 min - zu bestellen
bei Synergetik Institut (kostenlos) Oberverwaltungsinspektor Florian Dobmeier vom Referat für Gesundheit und Umwelt der Landeshauptstadt München meint ja. Er gab am 8. April 2004 eine Anordnungan an die Synergetik Therapeutin Brigitte Molnar (Sie hat mittlerweile Gegenklage eingereicht -
(Hier der Wortlaut als pdf-Datei ) wurde am 8.September 2004 vom Verwaltungsgericht München wieder aufgehoben: "Das Sofortverbot war nicht rechtens - ebenso wie bei Dr. Hepp in Goslar. Brigitte darf wieder arbeiten - schön, dass sie sich gewehrt hat und für ihre Grundrechte eingestanden ist. Damit wurde die Verletzung des Grundgesetzes von Deutschland durch das Referat für Gesundheit und Umwelt sichtbar." Bernd Joschko am 16.9.2004): 1. Wir untersagen Ihnen ab sofort das berufsmäßige/gewerbliche
Anbieten und Durchführen der "Synergetik Therapie" nach
Bernd Joschko 6. Die vorstehende Nr.5 ist Kraft Gesetzes sofort vollziehbar
Lesen Sie den kompletten Text: Hier Klicken und meine Antwort: Hier Klicken Wie konnte es dazu kommen? Lesen Sie die Vorgeschichte dazu: Hier Klicken Wir suchen Klienten, die diese Leistung von uns
wollen und die sich auf das GG §2 berufen, dem Recht auf freie Entfaltung
seiner Persönlichkeit und bereit sind, dieses Recht beim Referat
für Gesundheit und Umwelt einzuklagen. Dieser Aufruf
wird in einer Seminarzeitung mit einer Auflage als U4 30.000 fach
verbreitet.
Hier noch einmal den Text zum besseren Lesen. Bitte nehmen Sie Kontakt
mit uns auf. Die Münchner Synergetik-Praxen befindet sich in Schwabing.
Hier
Klicken Dort halte ich am 20. Juni einen Vortrag - bitte anmelden
bis zum 14. Juni 04: Brigitte Molnar (089 307 19 39) Praxis-Eröffnung
oder Bernd Joschko Tel. 06444-1359 Herr Dobmeier, am 16. März
2004 09:28 MEZ schrieben Sie mir in einer mail: "Da es sich nicht
um meinen örtlichen Zuständigkeitsbereich handelt, nehme ich
zu Ihren untenstehenden Mails keine Stellung mehr. Für meinen Zuständigkeitsbereich
habe ich alles gesagt was zu sagen ist. Weitere Antworten wird es nicht
geben." Jetzt sind Sie wieder zuständig
und müssen sich äussern. Wir
haben seit 14. Mai 04 ein Gewerbe in München angemeldet (Lesen Sie
unsere offizielle Anfrage vom 22.Mai 2004 an das Münchner Amt).
Sie können sich nicht hinter den Paragraphen verstecken, hier geht
es um Grundrechte. Diese "Klärungshaltung" haben wir auch
in der Synergetik Therapie Innenweltsitzungen, vielleicht verstehen Sie
jetzt besser den Selbsterfahrungscharakter. Dr. Hepp vom Gesundheitsamt
Goslar wollte auch nicht mit uns reden, also haben wir dort ein infoCenter
eröffnet. www.infoCenter-goslar.de.
Das wußten Sie doch alles. Sie wollten keine Auskunft über
Frauen mit Brustkrebs geben, also habe ich eine Zweigstelle meines Brustkrebsinstituts
nach München verlegt. Hier lesen Sie den Brief vom 29.April 04 Praxis
für Synergetik Therapie von Rita Schreiber, der Leiterin der
Brustkrebsstudie an H. Dobmeier wg Verbot zum Nachteil von Brustkrebsklientinnen:
Hier
Klicken Herr Dobmeier, genau vor einem Jahr, am 9. Mai
2003, erschien ein Zeitungsartikel in der Münchner tz:
"Ärzte sind die Todesursache Nummer 1" und dort wurde
das Buch "Heilen
verboten - töten erlaubt" besprochen. Kaum zu glauben und
Sie verbieten auch noch Selbstheilung. Die Medizin durchläuft eine
Transformation
hin zur sanften Medizin - zur Selbstverantwortung...zur Ganzheitlichkeit.
Und Sie verbieten uns? Unglaublich! Die
ZEIT warnt sogar schon vor Vorsorgeuntersuchungen und Sie halten "Vorsorgeuntersuchungen
in der eigenen Seele" also synergetische Innenweltreisen für
gefährlich? Da haben Sie sich nicht einzumischen! Wege aus der Krise: Überall gute Ratschläge.
Von
der Schluckkultur zur Ganzheitsmedizin. Wir sind schon längst
da...und haben konkrete Ergebnisse. Und 2 Gesundheitsämter sehen
uns als akute Gefahr! Unglaublich! Gefahr für wen? Brigitte Molnar hatte im Oktober 2003 einen ausführlichen Artikel in der ganzheitlichen Zeitschrift raum&zeit über die Traumarbeit der Senoi im Vergleich zu den Innenweltreisen in der Synergetik Therapie geschrieben. Auch Dr. Hepp kannte diesen Artikel. Ich berufe mich extra auf diese Traumbewältigungsarbeit - siehe Absichtserklärung - und den ausführlichen Infozettel, den jeder Klient unterschreibt - Hier Klicken - denn diese Arbeit dieser Ureinwohner kann man noch am besten mit den Innenweltreisen vergleichen. Das ist das was wir tun...die Menschen wieder in Kontakt bringen mit sich und der Umwelt. Dort gibt es fast keine Krankheiten...kein Krebs. Wir könnten sehr viel von ihnen lernen. Doch Sie müssen nicht, aber Sie sollten es allerdings nicht anderen Menschen verbieten, auf ihren eigenen Wegen ihre eigene Gesundheit zu fördern. Dies sollten Sie fördern, statt verbieten - das wäre Ihre Aufgabe. Sie sagten selbst, Sie hätten keine Beurteilungskompetenz, sie folgten nur den Vorschriften. Kein Wunder, dass ich Sie mit den DDR-Grenzern vergleiche... Ihr Chef schrieb mir mit Datum vom 5.6.04: "Bei der derzeitigen Informationslage ist uns eine andere Einstufung der Synergetik Therapie als in unseren Anordnungen nachzulesen nicht möglich". Warum besorgen Sie sich nicht weitere Informationen? Oder ein Gutachten? Ein persönliches Gespräch habe ich Ihnen - so wie Dr. Hepp - mehrfach angeboten. Jetzt müssen wir die Gerichte bemühen und die Öffentlichkeit informieren, was so die "Staatsdiener" mit den Steuergeldern und dem deutschen Grundgesetz tun. Mit freundlichen klärenden Grüßen - Bernd Joschko
Hier unsere offizielle Anfrage
vom 22. Mai 2004 nach dem Motto: Klagen statt
jammern an das Referat für Gesundheit und Umwelt - Dachauer
Str. 90 - 80335 München - Verwaltungsamtsrat Abriel und Verwaltungsoberinspektor
Dobmeier. Hier
Klicken Hier die Antwort vom Verwaltungsoberamtsrat Müller
vom 15. Juni 2004: Verwaltungen
sind konservativ! Wenn Sie lesen wollen, was
ich sofort - 19.6.04 - Herrn Verwaltungsoberamtsrat Müller zurück
antwortete, bitte
hier klicken, denn ich verwies auf den OVG Beschluss von Lüneburg,
der den Synergetik Therapeuten eindeutig den Berufsstatus zubilligt und
die Interessenabwägung von den Verwaltungen einfordert!!
Diese Antwort kam am 2. Juli 2004 von dem Referatsleiter und Verwaltungsoberamtsrat Müller: "Wir haben sozusagen "Ihrem Wunsch gemäß" Anzeige bei der Staatsanwaltschaft München I wegen Verstoßes gegen §5 Heilpraktikergesetz gegen Sie erstattet. Ihre wiederholten Ankündigungen, die Synergetik Therapie demnächst persönlich in München auszuüben, und die offenbar zur Vorbereitung bereits getätigte Gewerbeanmeldung ließen uns keine andere Wahl; Sie selbst hatten dieses Vorgehen ja auch in Ihrem Schreiben gutgeheißen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die StAnw. sich an die abschließende verwaltungsgerichtliche Beurteilung der Angelegenheit, welche noch einige Zeit in Anspruch nehmen dürfte, halten wird, und es demgemäß (sofern überhaupt) nicht unmittelbar zur Anklageerhebung gegen Sie kommt...Die Probleme resultieren vielmehr aus den gesetzlichen Vorgaben, die wir nun einmal zu vollziehen haben." Verhindern Verwaltungen
Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen? Die DDR läßt
grüßen.... Was muß man alles tun, um endlich Rechtssicherheit
zu schaffen?! Am 8. September - 5 Monate nach dem Sofortverbot von Dobmeier - hebt das bayerische Verwaltungsgericht München diese Verfügung wieder auf. Das Sofortverbot ist nicht rechtens. Die 15.000 Euro Busgeld sind als Einnahme durch Strafe nicht möglich. Doch das VG fordert von der Synergetik-Therapeutin einen Zusatz. Wir gehen auch damit in Revision an das OVG, denn Bewusstseinszustände kann man nicht vorschreiben (pdf-Datei). Auch nicht in Bayern. Lesen Sie hier.
Bernd Joschko schreibt am 16. September 2004 wiederum an Verwaltungsoberamtsrat Müller: Hier klicken ..... Die Geschichte geht weiter. Wir berichten darüber.
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Wider den Obrigkeitsstaat
- Der Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz.
Das BVerfG (Bundesverfassungsgericht)
sagt u.a. sehr klar am 2. März 2004: Diesen obenstehenden Hinweis hat das BVerfG schon
im sog.
Augenoptikerurteil mitgeteilt, denn der BGH hatte die Tätigkeit
wg.HP-Gesetz eingeschränkt (Das war nicht Rechtens entschied das
BVerfG): ......Allein die Möglichkeit, dass ein gebotener
Arztbesuch unterbleibt, kann nicht ausreichen, um eine mittelbare Gesundheitsgefährdung
zu begründen." Grundgesetze - hier GG§12 - haben hohe Priorität
H. Dobmeier und Dr. Hepp - Sie sollten mehr Respekt davor haben. Ausserdem
sollten Sie auch mehr Respekt vor anderen Berufen wie den Synergetik Therapeuten
haben, denn grundsätzlich dürfen Berufe Werbung für sich
machen. Auch dazu gibt es Bundesverfassungsgerichtsurteile.
Also warum verbieten, Sie H. Dobmeier, unsere Internetauftritte? Die Menschen
sollen doch wissen, was sie bekommen. Das ist aktiver Verbraucherschutz.
Und
die Frau ORR Stein von der Regierung Oberbayern erteilt sogar ein Bussgeld
im Sommer 2005 - Jetzt gehen wir aber zum BVerfG.
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Wichtige Information: OVG Lüneburg entscheidet am 27. Mai 2004 zu unseren Gunsten und hebt Akutverbot für Bernd Joschko und Sylke Urhahn ohne Einschränkung auf. Der Beschluss ist unanfechtbar. Alle wichtigen Argumente wurden voll übernommen, das Recht auf freie Berufsausübung §12 GG voll anerkannt. Einige Argumente sind mit dem aktuellen Bundesverfassungsgerichtsurteil vom 2.3.2004 (Heilergesetz) voll identisch. Damit ist der freie Beruf des Synergetik Therapeuten anerkannt. Wir bedanken uns beim OVG Lüneburg und gewinnen unser Vertrauen in die Justiz zurück. Hier klicken - Presseinformationen Das VG München hebt das Sofortverbot am 8. September 2004 auf: Brigitte Molnar darf wieder arbeiten. Hier klicken.
Persönliche Erklärung von Bernd Joschko im August 2005: Die Technik der Synergetik Therapie ist mein geistiges Eigentum. Das verwendete Prinzip der Selbstorganisation wurde von mir schon 1975 in meiner Ingenieurarbeit für physikalische Technik beschrieben als die Selbstorganisationsfähigkeit physikalischer Gleichungen ("Mutationsmaschine") und die Selbstorganisationsfähigkeit der Psyche (Selbstorganisationsfähigkeit der Gehirnbilder) im November 1981 nachweislich auf 120 Seiten dokumentiert. Das Buch von Prof. Hermann Hakens "Erfolgsgeheimnisse der Natur" und somit die von ihm definierte Synergetik entdeckte ich in der Uni Giessen zum Herbstsemester 1982 im Philosophieseminar "Synergetik", das ich dort absolvierte. Der Begriff Synergetik Therapie wurde 1988 von mir definiert und die erste Berufsausbildung 1992 begonnen, die erste Praxis für Synergetik Therapie (unter Mithilfe der Begriffsfindung von der IHK) Mai 1993 von Rita Schreiber eröffnet. Natürlich kann jeder dieses universelle Prinzip für sich nutzen, jedoch für eine professionelle Anwendung ist sehr viel Erfahrung notwendig. Daher steht mein Wissen jedem geeignetem Menschen zur Verfügung und kann über die Teilnahme an meinen Ausbildungsseminaren qualifiziert erworben werden. Innenweltsurfen ist ein sehr persönliches Erlebnis. Der Klient braucht einen kompetenten Synergetik Therapeuten als Begleiter, da kaum ein Mensch seine Innenwelt kennt. Spirituelle Erlebnisse gehören nicht unter das HP-Gesetz, auch nicht bei kranken Menschen - dafür gibt es die GG. Auch die Richter am Bayerischen VGH müssen diese Grundrechte achten. Siehe www.heilpraktikergesetz.de Beispiele hören Sie unter www.neurowelt.de
Wir haben die Hinweise aus dem Urteil des bay. VGH vom 5. Juli 2005 beachtet und Veränderungen eingeführt. Gezielte Heilung mit der Synergetik Therapie als highTech Heilmethode bietet nun nur der Synergetik Profiler an - ein Berufsverband wurde am 11. Dez. 2005 gegründet - der BVSPro Herr Dobmeier vom Referat für Umwelt und Gesundheit in München muß sehr viel Angst vor Selbsterfahrung haben, wenn er 15.000 Euro Bussgeld für eine Innenweltreise will. Einspruch an VG München gegen Referat für Gesundheit und Umwelt Hier der positive Beschluss des VG München vom 8.Sept.04 zur Synergetik-Therapie Wir erheben Einspruch gegen das VG München im Okt.04 pdf-Datei Das Urteil vom bay. VGH vom 5. Juli 2005 zur Synergetik Therapie Sehr geehrte Richter vom VGH: Synergetik Therapie ist sehr dynamisch und weit genug vom medizinischen Heilen entfernt. Sehen Sie selbst ! Praktische Erfahrungen sind wichtig zur Beurteilung- auf das Bild klicken Klienteninfoblatt update Juli 2005 pdf Frau Molnar - Synergetik Profilerin aus München - schreibt ein Buch zum Thema Sendung HR 2: 13.6.03: Dem inneren Heiler eine Chance geben Hier lesen Sie synergetische Innenweltreisen, in denen der innere Heiler auftaucht.
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