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Eben ist der Beschluss vom Verwaltungsgericfht München (
AZ: M 16 SE 04.2831) gekommen...Wenn man den Kostensatz
liest, sagt der Alles: Die Kostenentscheidung bestimmt sich gemäß
§...nach dem Maß des beiderseitigen Obsiegens und Unterliegens.
Von daher gewinnen wir 3/4 und einviertel das Referat für Gesundheit
und Umwelt in München.
Also, man hat zur Gesichtswahrung auch dem Amt ein wenig Recht gegeben.
Damit ist der Sofortvollzug unrechtens und somit aufgehoben. Brigitte
muß zur Wahrnung folgenden Satz sich vom jedem Klienten mit Anschrift
unterschreiben lassen:
"Mir ist bewusst, dass nicht auszuschliessen ist, dass die
beim Einsatz der Synergetik-Therapie angewandten Maßnahmen im Einzelfall
zu schwerwiegenden gesundheitslichen Störungen führen können".
Das Verwaltungsgericht schreibt damit Bewusstsein vor....was jemand als
wahrhaftig anzusehen hat...unglaublich...korrekt wäre es richtig,
wenn der Synergetik Therapeut den Klienten darauf hinweisen würde
oder müßte, dass das Gericht noch Zweifel hat !!
Das Verwaltungsgericht kommt halt auch nicht mit der Arbeitsweise der
Synergetik Therapie klar und unterstellt Hypnoseansätze und Psychotherapie:
"...Es bestehen Zweifel, dass die Anwender der Synergetik-Therapie
ohne jegliche fachmedizinischen Kenntnisse zusammen mit dem Klienten in
der Lage sein sollten, komplizierte innere Vorgänge bewusst zu machen,
die "innere Wirklichkeit zu verändern" und - wie aus dem
Informationsblatt zu den Synergetik-Therapie-Einzelsitzungen" ersichtlich
- zur Erhöhung der Handlungskompetenz beizutragen und zur "intensiven
Selbsterfahrung mit sich selbst" zu führen. Ein solches Ziel
hat - mehr oder weniger - auch die Psychotherapie, die ein akademisches
Studium voraussetzt".
Im Klartext, wir sind so gut, das darf nicht wahr sein. Da kommt man nur
mit einem Studium hin...:-)...das kann nicht ungefährlich sein...!!
Das darf nicht ungefährlich sein!!
Wir erheben selbstverständlich Einspruch
gegen diesen Teil des VG München und klagen beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.
Hiermit wird richterlich bestätigt,
dass die Synergetik-Therapie eine Innovation darstellt.
Tatsache ist, das ich keine medizinische Ausbildung habe, sondern
bisher 12 Mediziner - Synergetik Therapie - ausgebildet habe.
Und das Verwaltungsgericht gibt klar zu erkennen, welche Grundhaltung
sie haben: "...Aus dem gesamten vorliegenden Infomaterial ist ersichtlich,
dass sich die Synergetik an kranke Menschen wendet, so dass grundsätzlich
der Versuch, an der (Selbst) Heilung mitzuwirken, eine Ausübung der
Heilkunde im Sinne von §1 Abs.2 HprG darstellt."
Also wieder im Klarstext, alles was heilt, auch was der Kranke selbst
macht, ist Heilkunde nach HP-Gesetz. Damit wäre die Hälfte der
Wellness Betriebe und Aktivitäten ungesetzlich. Sie werden sich diese
Sichtweise nicht gefallen lassen, denn auch dort entstehen durch den aktuellen
Boom viele Arbeitsplätze.
Scheinbar soll mit dem Richterspruch unbedingt das bestehende System eine
Ausschliesslichkeitsstellung behalten und kranke Menschen dürfen
demnach auch grundsätzlich keine Selbsterfahrung machen - jedenfalls
nicht in Bayern!! Und gesunde Menschen machen eh solche Innenweltreisen
nicht....:-) Zitat: " Zwar kann nicht ausgeschlossen werden,
dass die Antragsstellerin (der Synergetik Therapeut Anmerkung von Bernd
Joschko) gelegentlich von Personen aufgesucht wird, die sich einer Synergetik-Behandlung
unterziehen wollen, obwohl sie an keinen Beschwerden leiden. Bei realitätsnaher
Betrachtung muss jedoch davon ausgegangen werden, dass die weitaus meisten
ihrer Kunden sich aus Anlass von Erkrankungen an sie wenden, um durch
die von ihr praktizierten Methode Heilung oder Linderung zu erfahren.
Denn in der Mehrzahl der Fälle bewegt erst ein konkreter Leidensdruck
Menschen dazu, Zeit und Geld in die Obsorge für die eigene Gesundheit
zu investieren".
Tatsache ist hingegen, dass etwa 2/3 aller Sitzungen wg. Beziehungsklärungen
+ Lebensthemen usw. genommen werden. Die Richter sind meilenweit
von den Menschen weg.
Was wichtig ist noch folgender Hinweis des Gerichts: "Es
bedarf somit nach Auffassung des Gerichts eingehender weiterer Ermittlungen
hinsichtlich des Ausbildungsstandes und der hierdurch vermittelten Kenntnisse
der Antragstellerin, ihrer Behandlungsmethoden und der Art und des Umfangs
ihrer Kunden sowie der Gestaltung der durchgeführten Behandlungsverfahren.
Diesen Ermittlungen wird im Widerspruchsverfahren nachzugehen sein...."
Damit bekommt die ordentliche Durchführung der Ausbildung einen hohen
Stellenwert. Dies ist mir sehr recht, denn dadurch wird es nicht so leicht
von anderen Richtungen (NLP oder....usw.) zu kopieren sein...!! :-)
Wir gehen natürlich zum OVG...damit haben wir zwei Wege eröffnet
und dann sehr wahrscheinlich sogar 2 positive OVG Beschlüsse bzw.
Begutachtungen...das Haupsacheverfahren läuft dann notfalls bis zum
BverfassungsG und bis dahin dürfen wir arbeiten (2-6 Jahre??)
An der Synergetik Therapie kommen das Gesundheitswesen nicht mehr vorbei....da
haben sie jetzt ein großes Problem mit der Einordnung. Keiner wollte
bisher von staatlicher Seite etwas mit Selbstheilung durch Selbsterfahrung
zu tun haben und jetzt muß es von allen Seiten getestet und begutachtet
werden und das sogar noch auf "Staatskosten". Und wir haben
damit eine Superchance, uns zu integrieren, denn den Beruf können
sie nicht mehr abschaffen, sondern sich Auflagen "ausdenken",
denn auch das Bundesverfassungsgericht sagt schon richtig, die Hp-Prüfung
schützt nicht vor der Gefahr, sondern eine Überprüfung
der "Randbedingungen oder so...
Die Alternative wäre, ich bekomme eine juristisch gut dokumentierte
und untersuchte Therapiemethode bescheinigt, die Ärzten, Heilpraktikerns
und Psychotherapeuten zusteht und alle anderen würden Innenweltreisen
machen, ohne präzise und qualitativ gut ausgebildet zu sein. Damit
würde erst recht ein hohes Risiko für die Volksgesundheit zu
sehen sein, denn das wäre "Therapie-Anarchie" pur, und
da hat die Gesellschaft kein Interesse dran. Also muß sich für
die Synergetik-Therapeuten eine Arbeitswelt mit Ordnungsstruktur auftun,
denn die Klienten werden sich das nicht gefallen lassen: Sie zahlen
schliesslich selbst!
Und - last not least: Was ist, wenn jetzt
in München ein Mensch eine Synergetik-Session machen will und sich
weigert seine Adresse dem Synergetik-Therapeuten zu geben, damit diese
nicht beim Gesundheitsamt (Referat für Gesundheit und Umwelt) landet?
Was ist, wenn der Klient auf Datenschutz besteht? Da muß jetzt das
OVG Bayern neu nachdenken!!
Wenn man Probleme nicht ordentlich löst,
werden sie nur größer....
gruß Bernd Joschko
PS. Das komplette
Urteil - 28 Seiten - und die darin enthaltene Argumentation lesen Sie
hier jetzt
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