Auszug - Hier der komplette Text

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof sieht im Beschluss vom 5. Juli 2005 die Synergetik Therapie als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren.

"Dem Klienten wird versprochen, ihm zu helfen, sich selbst zu erkennen und was ihm seine Krankheit sagen will, damit er dadurch seine innere Wirklichkeit verändern und sich dadurch selbst heilen könne. Der Klient soll daher sein Vertrauen in diese auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende, ihm in den Therapiesitzungen beigebrachte Methode der Selbsterkenntnis, Selbstveränderung und darauf beruhenden Selbstheilung setzen, die sich von einer psychiatrischen, psychotherapeutischen oder von Heilpraktikern durchgeführten psychischen Behandlung nicht grundsätzlich, sondern nur graduell unterscheidet. Das Erscheinungsbild des Behandlers bei der Synergetik-Therapie unterscheidet sich daher nicht allzu weit von medizinischer Behandlung.

Man könnte das Tätigwerden der Antragstellerin unwissenschaftlich auch als eine Art homöopathieähnliches psychotherapeutisches Verfahren bezeichnen, da es wie die echte Homöopathie auch auf die mit Hilfe des Behandlers durch gezielten äußeren Anstoß aktivierten Selbstheilungskräfte des Körpers abstellt und dem Klienten verspricht, ihn Instand zu setzen und zu helfen, diesen Selbstheilungsprozess in Gang zu setzen." ...