Das HP-Gesetz wirkt wie eine Gedankenzensur. Alle haben Angst und unterwerfen sich. Am meißten leiden Heilpraktiker darunter, denn sie dürfen nicht ausscheren. Auch Ärzte müssen sich dem Mainstreamdenken unterwerfen, sonst riskieren sie die Approbation...

Auch Synergetik Therapeuten werden seit 1999 verfolgt

Staatanwalt Bogenrieder hat den "Auftrag" von der Landesregierung Baden Württemberg den Freispruch des Amtsgericht nicht zu akzeptieren ... Man will ein Zeichen setzen, daß abschreckt....

Es gibt keine Stelle, die einen neuen Beruf genehmigt oder begutachtet... Dafür gibt es aber den Art. 12 GG.

Das Gesundheitssystem kann zwar keinen Beruf verbieten, aber es z.B. allen Synergetik Therapeuten sehr schwer machen, bis sie aufgeben...

Sie ständig vor die Gerichte zerren, bis der "Spuk" vorbei ist. Jetzt im Mai 2010 wird wieder eine Synergetik Therapeutin mit ihren 70 Jahren vor das Landgericht Frankfurt gezerrt und in 5 Verhandlungstagen alle 40 Klienten als Zeugen verhört. Wehe, eine ist dabei, die sich negativ äußert... Es gab keine Beschwerden, sondern eine verdachtsunabhängige Internetrecherche!

Man könnte auch sagen: Moderne Hexenverfolgung.

Ein Beruf läßt sich nicht verbieten, aber man kann - wie damals - den Hexen schlimmes vorwerfen! Heute heißt das, die Volksgesundheit schützen. Nur derjenige stellt sich frei, der sich dem HP-Gesetz unterwirft und damit den Glauben an die Richtigkeit der Schulmedizin akzeptiert. Siehe Urteil des OVG von Badenwürttemberg. Ein Heilpraktiker wird der HP-Schein jederzeit aberkannt, wenn er nicht die Schulmedizin mitträgt - Okt. 2008.

In Deutschland ist eine Innovation im Gesundheitswesen sehr sehr schwierig, aber nicht unmöglich. Bald sind wir beim BVerfG in Karlsruhe.!!!

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